Samstag, 28. Februar 2015

BarCampBonn

Bonn hat sein erstes- und eigenes- BarCamp. Voller Spannung bin ich heute früh in die ehemalige Landesvertretung von Rheinland-Pfalz gefahren um zu schauen, was da in mühseliger Kleinarbeit auf die Beine gestellt wurde.
Die Vorstellungsrunde habe ich leider verpasst- dafür aber am Empfang viele liebe, nette Menschen kennen gelernt und unzählige spannende Gespräche geführt.
Alleine das hätte sich für mich noch gelohnt.
Die Sessions waren sehr unterschiedlich: Von Themen, deren Titel ich noch nicht einmal aussprechen- geschweige denn verstehen konnte- bis hin zu Yoga am Arbeitsplatz war alles dabei. Natürlich auch die immer wiederkehrenden Tipps in einer Session, wie man in 140 Zeichen witzig sein kann.
Das Essen war gut, die Getränke gingen nicht aus und die Sonne strahlte uns von allen Seiten am Kaffeeroller an. Wie kann ein Samstag besser genossen werden?
Ich freue mich auf das BarCamp Bonn 2016!

Sonntag, 22. Februar 2015

Die Arbeit

Die Heimaufsicht überprüft stets unangekündigt- mindestens einmal im Jahr und auf Veranlassung (Beschwerden zum Beispiel)
Natürlich schauen wir uns die Dokumentationen an- denn diese sind die Arbeitsgrundlage- aber ebenso gehen wir zu den Bewohnern und schauen. ob die in der Dokumentation beschriebenen Personen mit denen, die wir besuchen, übereinstimmen. Leider ist dies nicht immer der Fall.
Es mag sein, dass oft über Dokus geschimpft wird, überlegt man jedoch, dass aufgrund des derzeit bestehenden extremen Fachkräftemangels oftmals Leiharbeitskräfte einbezogen werden müssen, welche selten eingearbeitet sind und oftmals mehrere Heime im Monat "bedienen"- so versteht sich von selbst, dass eine handlungsleitende Dokumentation von Nöten ist. Dies bedeutet nicht, dass alles doppelt und dreifach notiert ist (weder verlangt das jemand. noch ist dies gesetzlich vorgesehen), es bedeutet jedoch zumindest, dass die aktuelle Pflegesituation inklusive der derzeit bestehenden Pflegerisiken kurz beschrieben ist .
Bevor ein Haus geschlossen wird, ist mehr als nur eine fehlerhafte Dokumentation oder eine mangelnde Pflege von Nöten Zunächst wird gemeinsam überlegt, wie man die Fehler beheben kann, welche Instrumente noch notwendig sind, welche strukturellen oder personellen Veränderungen vollzogen werden müssen etcpp. Ein Neubelegungsverbot ist meist eine der Maßnahmen- so dass man zunächst die bereits in der Einrichtung befindlichen Bewohner nach dem allgemeinen Stand pflegerischer Erkenntnisse pflegt.
Grundsätzlich ist tatsächlich das Problem, dass den Pflegekräften die Arbeit zuviel wird und damit liegen bleibt. Lieben bleiben dann auch die Bewohner, die so Wunden entwickeln, aufhören zu trinken, zu essen, Kontrakturen entwickeln uswusf. Pflegefehler oder aber auch gefährliche Pflege.
Ausschlaggebend ist hier natürlich die vorhandene (Leitungs-)struktur. Schwache oder fehlende Leitung begünstigen die gefährliche Pflege.
Nicht ausschlaggebend ist heutzutage die Bezahlung der Pflegekräfte. Zumindest in Bonn ist ein Durchschnittlohn von 2800 Euro aufzufinden- weit mehr als zum Beispiel Rettungskräfte verdienen.

tbc

Samstag, 14. Februar 2015

Was für ein Jahr

OH- erst Februar. Trotzdem. Letztes Wochenende durfte ich mein erstes Wochenende im "Frei" genießen. Irgendwann letztes Jahr schrieb ich, dass es gut ist, Streß zu haben um Enttäuschungen zu kompensieren- SO allerdings habe ich mir das nicht vorgestellt.
Neben einer Woche ununterbrochener Hausnotrufeinsätze (so viele habe ich im Rettungsdienst täglich nicht gehabt) habe ich in meinem Hauptjob eine - so wissen wir mittlerweile- bahnbrechende Entscheidung getroffen. Sie fiel nicht leicht, war unglaublich schwer umzusetzen und bedeutete eine so hohe emotionale Belastung- das möchte ich eigentlich nicht noch einmal erleben. Wenn es allerdings nötig werden würde- sofort wieder.
Aufgefallen ist mir bei aller Presse und Kommentaren zur Presse, dass die meisten Leute gar nicht wissen, was die Heimaufsicht eigentlich macht.
Die Heimaufsicht arbeitet im Auftrag des Landes- unter Beaufsichtigung der Regierungsbezirke nach einem Landesgesetz. Leider. So gibt es in Deutschland ganze 16 verschiedene Gesetze, die die Aufsicht über die stationär untergebrachten Erwachsenen regeln.
In NRW ist es das Wohn- und Teilhabegesetz, welches die Rechten und Pflichten der Alten- und Pflegeheime, ambulanten Dienste, Tages- und Nachtpflege, Behinderteneinrichtungen, Betreutem Wohnen regelt.
Die Heimaufsicht ist die Behörde, die überprüft, dass das Gesetz eingehalten wird- und das zum Wohle des Nutzers (Ja, so heißt es leider)
Dabei sind wir nicht im Mindesten mit dem Medizinischen Dienst zu vergleichen. Wir dürfen jederzeit die Räume betreten, alle Dokus anschauen und- nach Einverständnis der Person selber- auch die Nutzer anschauen. Wir können Belegungsstopps aussprechen, Beschäftigungsverbote erteilen, die Zuverlässigkeit von Betreibern anzweifeln, Führungskräfte absetzen, Betriebe schließen. Alles zum Wohle des Bewohners. Wobei- und das kann sich jedermann sicherlich vorstellen- auch wenn man es vor der Presse niemals zugeben würde (....): Ein Haus schließt sich nicht von jetzt auf gleich und auch nicht einfach mal so "Weil die Heimaufsicht gerade Lust hatte".
Wir kommen stets unangekündigt, müssen - zumindest in Alten- und Pflegeheimen- mindestens jährlich überprüfen aber sind weitaus öfter in den Häusern. Jeder Beschwerde wird nachgegangen. Jeder. Auch jeder anonymen.
Die Heimaufsichten - oder WTG-Behörden, wie sie auch genannt werden- sind den Städten und Kreisen zugeordnet. In Bonn dem Sozialamt- in anderen Städten auch mal dem Gesundheits- oder Ordnungsamt. Im Prinzip ist jede der Zuordnungen richtig, denn von allem ein wenig - das sind wir.
Und weil wir so vielschichtig- und seitig sein müssen- haben wir einen enormen Fort- und Weiterbildungsbedarf.